Satzung des Bürgervereins Oberneuland e.V.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege und die Förderung des bürgerlichen Engagements, wenn es sich auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke bezieht.

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